Abstract
K. Jablonskis stellte zum ersten Mal eine Frage über die Kategorie der sogenannten Heimnachbarn - der Fronbauern, welche im 14.-16. Jb. ihre eigene Wirtschaft auf dem Boden des Herrn besaßen. J. Jurginis setzte diese Forschung fort. Er hat festgestellt:
- Die Schicht der Heimnachbarn entstand im 13.-14. Jb. aus den Freibauern einer Dorfgemeinde, welche ihre Alodialhufen verloren hatten.
- Die Heimnachbarn verpfändeten sich den Kriegergutsbesitzern als Leibeigene und wohnten in seiner Nachbarschaft.
- Die Hauptpflicht der Heimnachbarn war der Frondienst.
- Dem Gewohnheitsrecht nach waren die Heimnachbarn die Leute (die Freien, d.h. nicht die Sklaven). Sie dürfen aber ihren Herrn nicht verlassen.
- Als die Bauernschaft im 16. Jb. endgültig in die Leibeigenschaft fiel, verschmolzen die Heimnachbarn mit ihr.