Die Analyse der behandelten lateinisch-polnischen Termine ließ in einem gewissen Maße den Weg verfolgen, den das Wort bei seiner Aneignung durch Literatursprache zurückgelegt hat. Es ist selbstverständlich, daß das Vorhandensein der Fremdwörter in der MPRLS und eine verhältnismäßig begrenzte Anzahl der Kenntnisse, über die wir in ihrem Gebrauch in den Schriftdenkmälern verfügen, erlaubt uns noch nicht, von ihrer Verbreitung im Wortschatz der russischen Sprache der untersuchten Periode zu sprechen. Der Gebrauch dieser Wörter im Text der Übersetzung zeugt jedoch von ihrem Vorhandensein in der Sprache, und ihre adäquate Erklärung gibt die Möglichkeit anzunehmen, daß diese Wörter schon bekannt waren, obwohl noch nicht allgemeinverständlich. Daraus ergibt sich das Bemühen des Übersetzers, maximal genaue Entsprechungen aus der sozialen Terminologie des Moskauer Staates auszuwählen. Die lexikalischen Varianten, die vom Übersetzer als Erläuterungen gebraucht wurden, sind im großen und ganzen erfolgreich. Sie zeugen von dem Versuch, semantische Grenzen des russischen Wortes auszudehnen. Obwohl diese Varianten in ihrer allgemeinen Bedeutung mit der der Lehnwörter zusammenfallen, unterscheiden sie sich im Bereich ihres Gebrauchs von den letzteren in ihren spezifischen Schattierungen. Die Fremdwörter haben eine Neigung, leichter zu Termini zu werden, zu ihrer Bedeutungsverengung. Der Bereich des semantischen Anfüllens und des Gebrauchs von diesen Wörtern wurde in der Regel anders als der ihnen nahe stehender russischer Synonyme. Das Schicksal der untersuchten Wörter in der Geschichte der russischen Literatursprache ist verschieden. Manche Wörter wie “Instruktion”, “Konstitution”, “Titel”, “Schule” haben sich fest im lexikalischen System der russischen Sprache eingebürgert, die anderen Wörter wie “Maestat”, “Privilei”, “Testament” hatten eine zeitweilige Verbreitung. Sie gingen in das lexikalische System der russischen Sprache nicht ein.